Förderungen
Für Polizisten/innen
Vermögenswirksame Leistungen für Polizisten
Als Polizist stehen Dir knapp 80€ Euro an vermögenswirksamen Leistungen (VL) pro Jahr zu.
Im Vergleich zu einem zivilen Angestellten ist dies nicht all zu viel – ABER – richtig angelegt, bringt es Dir über deine Dienstzeit hinweg ein kleines „geschenktes“ Vermögen.
Für Polizisten/innen
Vermögenswirksame Leistungen für Polizisten
Als Polizist stehen Dir knapp 80€ Euro an vermögenswirksamen Leistungen (VL) pro Jahr zu.
Im Vergleich zu einem zivilen Angestellten ist dies nicht all zu viel – ABER – richtig angelegt, bringt es Dir über deine Dienstzeit hinweg ein kleines „geschenktes“ Vermögen.
VL (vermögenswirksame Leistungen) sind Geldleistungen nach §2 VermBG, die durch Deinen Arbeitgeber für Dich angelegt werden.
Der maximale förderfähige Beitrag liegt bei 40€/Monat.
Also Polizeibeamter erhältst Du 6,65€/Monat durch Deinen Dienstherrn.
VL soll als Unterstützung dienen
Vermögenswirksame Leistungen sollen Dir als Unterstützung für Deinen Vermögensaufbau dienen.
Sie können nicht bar ausgezahlt werden.
Damit du deine VL beantragen kannst, benötigst du eine Anlageform, die nach dem VermBG qualifiziert ist.
VL (vermögenswirksame Leistungen) sind Geldleistungen nach §2 VermBG, die durch Deinen Arbeitgeber für Dich angelegt werden.
Der maximale förderfähige Beitrag liegt bei 40€/Monat.
Also Polizeibeamter erhältst Du 6,65€/Monat durch Deinen Dienstherrn.
VL soll als Unterstützung dienen
Vermögenswirksame Leistungen sollen Dir als Unterstützung für Deinen Vermögensaufbau dienen.
Sie können nicht bar ausgezahlt werden.
Damit du deine VL beantragen kannst, benötigst du eine Anlageform, die nach dem VermBG qualifiziert ist.